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Ratgeber

Druckluftbehälter – was die Vorschriften sagen

Der Druckbehälter ist das am strengsten geregelte Teil der Anlage. Was Sie aufbewahren, kontrollieren und prüfen lassen sollten.

Ein Druckluftbehälter speichert Energie: mehrere hundert Liter Luft bei 8, 10 oder 16 bar. Aus diesem Grund ist er als Druckgerät geregelt, von seiner Herstellung bis zu seinem Einsatz in Ihrer Werkstatt.

Bei der Lieferung: Kennzeichnung und Unterlagen

Ein in Europa und in der Schweiz verkaufter Druckbehälter trägt die CE-Kennzeichnung und ein Typenschild mit seinem maximal zulässigen Druck (PS), seinem Volumen (V) und seinem Herstellungsjahr. Er wird mit Betriebsanleitung und Konformitätserklärung geliefert.

Bewahren Sie diese Unterlagen zusammen mit denen des Kompressors in einem Ordner auf, den Sie leicht wiederfinden. Sie werden bei Prüfungen verlangt und beim Weiterverkauf der Maschine.

Im Betrieb in der Schweiz: die DGVV

In der Schweiz regelt die Verordnung über die Verwendung von Druckgeräten (Druckgeräteverwendungsverordnung, DGVV) den Betrieb von Druckgeräten. Meldepflichtige Geräte müssen vor der Inbetriebnahme bei der Suva gemeldet werden, ebenso ihre Ausserbetriebnahme oder eine wesentliche Änderung.

Meldepflichtige Geräte werden anschliessend periodisch vom Kesselinspektorat des SVTI (Schweizerischer Verein für technische Inspektionen) geprüft. Nach der Meldung teilt Ihnen die Suva die Prüfintervalle schriftlich mit.

Welche Behälter meldepflichtig sind, steht in Artikel 1 der DGVV. Massgebend sind vor allem zwei Werte auf dem Typenschild: der maximal zulässige Druck und das Volumen, oft zusammengefasst als Produkt PS × V in bar·Liter. Ein Behälter mit 500 Litern bei 11 bar ergibt zum Beispiel 11 × 500 = 5.500 bar·L. Am sichersten ist es, die Situation Ihrer konkreten Behälter prüfen zu lassen.

Im Alltag: die richtigen Handgriffe

  • Wasser ablassen: Ohne automatischen Kondensatablass öffnen Sie den Ablass regelmässig. Wasser, das am Boden steht, zerfrisst den Behälter von innen.
  • Den Behälter ansehen: Rost, Stoss, Verformung, Undichtigkeit an den Anschlüssen. Im geringsten Zweifel setzen Sie ihn nicht wieder unter Druck.
  • Einen Behälter niemals verändern: kein Schweissen, kein Bohren, kein zusätzlicher Anschluss.
  • Das Sicherheitsventil in Ruhe lassen: Es schützt den Behälter vor Überdruck. Es wird weder verstellt noch verschlossen.
  • Den Druck einhalten: Der Druckschalter des Kompressors darf nie über den maximalen Druck des Behälters eingestellt werden.

Behälter prüfen lassen

Ob Ihre Geräte meldepflichtig sind und wie die Prüfungen organisiert werden, erfahren Sie bei der Suva (Meldestelle DGVV) oder beim Kesselinspektorat des SVTI. Unsere Techniker und Händler in der Schweiz helfen Ihnen weiter.

Sie können uns auch über die Seite Wartung und Prüfung schreiben: Wir organisieren die Wartung Ihrer Kompressoren.

Für Ihre Branche: Kompressor für Kfz-Werkstätten, Kompressor für die Landwirtschaft, Kompressor für Karosseriebetriebe.

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